Wir möchten, dass Sie sich unsere Leistungen auch leisten können. Offenheit, Transparenz und ein verbindlicher Dialog sind für uns selbstverständlich. Wir nehmen uns die Zeit und beantworten alle Ihre Fragen. Über unsere Preise informieren wir Sie dann klar und offen nach einer gründlichen Beratung.

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Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten

Wir sind Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V., dem einzigen bei den Krankenkassen anerkannten Verband für Haarersatz.

Wir sind ein präqualifizierter Fachbetrieb, der zur Krankenkassen­abrechnung von Perücken berechtigt ist.

Selbst abrechnen?
Wir helfen Ihnen!

Möchten Sie selbst mit Ihrer Krankenkasse abrechnen helfen wir Ihnen gerne. Wir führen natürlich auch Perücken ohne Zuzahlung.

Kostenerstattung leicht gemacht

Für die Kostenerstattung wird benötigt:

  • Eine ärztliche Verordnung/Rezept (erhalten Sie von Ihrem Arzt)
  • Zur Genehmigung wird Ihr Rezept und der Kostenvoranschlag von uns bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle

Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informieren wir Sie objektiv und transparent. Je nach Krankenkasse und Qualität der Perücke variiert der von Ihnen zu tragende Eigenanteil.

Schnelle Zusage

Durch unser elektronisches Abrechnungssystem erhalten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Zusage über die von der Krankenkasse erstatteten Kosten.

Fragen zu Perücken und Kosten?

Ob Rezept, Zuschuss oder Ablauf mit Ihrer Krankenkasse – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Themen rund um Perücken und Zweithaar. Ist etwas nicht dabei, sprechen Sie uns einfach persönlich an.

Antworten von Uli Kempinger, Friseurmeisterin, geprüfte Fachkraft für Zweithaar & öffentlich bestellte Sachverständige im Friseurhandwerk, Handwerkskammer für Schwaben.

Ja, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Perücke ganz oder teilweise übernehmen soll, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Auf der Verordnung sollte die medizinische Diagnose sowie die Verordnung einer Perücke vermerkt sein. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kennt die erforderlichen Angaben.

Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung einfach zu Ihrem Beratungstermin mit. Wir übernehmen anschließend die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, kümmern uns um die Genehmigung und rechnen - sofern möglich - direkt mit der Krankenkasse ab. So müssen Sie sich nicht selbst um die Formalitäten kümmern.

Die Höhe der Kostenübernahme ist je nach Krankenkasse und Versorgung unterschiedlich. Wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ist, können wir nach Prüfung Ihrer ärztlichen Verordnung und der Vorgaben Ihrer Krankenkasse feststellen.

Wir bieten auch Perücken ohne privaten Eigenanteil an. Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Perücke, können zusätzliche Kosten entstehen.

Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung einfach zu Ihrem Termin mit. Nachdem Sie eine Perücke ausgewählt haben, reichen wir die erforderlichen Unterlagen und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sobald die Genehmigung vorliegt, wissen wir, welchen Betrag die Krankenkasse übernimmt und ob für Sie ein Eigenanteil entsteht.

Die Bearbeitungszeit ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Häufig erhalten wir die Genehmigung innerhalb von 24 Stunden, in einzelnen Fällen kann es länger dauern.

Sobald uns die Rückmeldung vorliegt, informieren wir Sie und können die weitere Versorgung abschließen.

Elegante junge Frau mit einer Perücke aus Kunsthaar mit halblangem kastanienbraun Haar
Halblange Perücke aus Kunsthaar in Kastanienbraun.
Model mit Brille und Perücke aus kurzem, glattem Haar mit Pony
Perücke aus kurzem, glattem Haar mit Pony
Seitenansicht einer Frau mit locker hochgesteckter Kunsthaarperücke
Locker hochgesteckter Kunsthaarperücke
Mittelalterlicher Mann mit Schnurrbart trägt eine Perücke aus echtem grauem Haar
Zweithaar aus echtem Haar
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